Organisation

Der Fiskalrat ist ein unabhängiges Gremium, das sich aus 15 weisungsfreien Mitgliedern aus dem Bereich des Finanz- und Budgetwesens zusammensetzt. Zudem nehmen auch die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und der Budgetdienst des Parlaments mit beratender Stimme sowie weitere einschlägige Expertinnen und Experten an den Sitzungen teil. Durch die Etablierung des Fiskalrates im Jahr 2013 wurden die Bestimmungen des „Twopacks“ und „Fiskalpolitischen Pakts“ in Österreich umgesetzt, die europaweit die Einrichtung bzw. Existenz unabhängiger nationaler Fiskalräte („Independent Fiscal Institutions – IFIs“) vorsehen.

Ein bei der OeNB angesiedeltes Büro mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt den Fiskalrat bei seinen Aufgaben. Die Mitglieder des Fiskalrates werden von der Bundesregierung, der Wirtschaftskammer Österreich im Einvernehmen mit der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, der Bundesarbeitskammer, dem Österreichischen Gemeindebund, dem Österreichischen Städtebund und der Landeshauptleutekonferenz für die Dauer von sechs Jahren entsandt (gegenwärtige Funktionsperiode: 1. November 2019 bis 31. Oktober 2025).

Die Ära des heutigen Fiskalrates begann im März 1970 mit der konstituierenden Sitzung des „Ausschusses für die Mitwirkung an der Verwaltung der Staatsschuld (Staatsschuldenausschuss)“ auf der Grundlage des Postsparkassengesetzes 1969. Während die damalige Tätigkeit auf Analysen und Empfehlungen zum Management der Finanzschulden des Bundes ausgerichtet war, wurden seither die Aufgaben des Gremiums durch den EU-Beitritt Österreichs im Jahre 1995 und die laufende Weiterentwicklung des fiskalpolitischen Rahmens der EU seit Inkrafttreten des Stabilitäts- und Wachstumspaktes im Jahr 1997 geprägt.