Empfehlungen vom Dezember 2020

  • Gut vorbereitete, aber konsequente Rückkehr zu nachhaltiger Budgetpolitik nach Ende der COVID-19-Pandemie
  • Aufrechterhaltung der kommunalen Investitionstätigkeit und Daseinsvorsorge, nachhaltige Finanzierung besser abgestimmter Aufgabenbereiche über den Finanzausgleich
  • Fortsetzung von Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsmarkts infolge seiner besonderen budgetären und gesellschaftspolitischen Bedeutung
  • Schaffung der Voraussetzungen für eine valide Ex-ante-Evaluierung nationaler Fiskalregeln durch Operationalisierung der „allgemeinen Ausweichklausel“ und Bereitstellung rezenter Daten
  • Bisherige Erfahrungen zur Weiterentwicklung des EU-Fiskalrahmens einbringen und dadurch den notwendigen Reformprozess aktiv mitgestalten

Publikationsjahr: 2020
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